Wissenswertes zur Vermietung
Wir starten mit der ersten Vermietungsrunde.
Voraussichtlicher Bezug: Sommer 2028
- Interessierte können sich bis am 30. November 2025 online bewerben.
- Eine Erstvermietungskommission wird die Bewerbungen sichten und die zukünftigen Bewohner:innen auswählen (Januar 2026).
- Nach der Zusage werden Reservationsverträge ausgestellt, das Anteilscheinkapital wird fällig und ihr werdet Mitglied bei der jeweiligen Genossenschaft.
- Ungefähr ein halbes Jahr vor Einzug werden die definitiven Mietverträge abgeschlossen.
Alle Bewerber:innen sind gebeten folgende Informationen vor der Wohnungsbewerbung zu lesen.
Wohnungsanteilscheine
Um den Bau von Walke zu finanzieren, benötigte Zimmerfrei und GEWONA NORD-WEST einen Kredit bei einer Bank. Die Bank verlangt hierfür einen gewissen Prozentsatz an Eigenkapital. Dieses kommt zu einem grossen Teil aus den sogenannten Wohnungsanteilsscheinen. Die Wohnungsanteilsscheine werden von den Mieter:innen gezeichnet. Sie werden nach Wohnungsgrösse berechnet und nicht verzinst. Das Geld wird bei Auszug rückerstattet (siehe Statuten). Eine zusätzliche Mietkaution wird i.d.R. nicht verlangt.
Fälligkeit:
Die Wohnungsanteilscheine werden beim Abschluss des Reservationsvertrages fällig.
Rückritt Reservationsvertrag:
Tritt die Mieterschaft von ihrem Vormietsrecht zurück und schliesst keinen Mietvertrag ab, wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 200 erhoben. Die einbezahlten Wohnungsanteilscheine werden innerhalb von 3 Monaten zurückbezahlt.
Finanzierungsmöglichkeiten:
Unterstützung bei der Finanzierung der Anteilscheine bietet die Stiftung für preisgünstigen Wohnraum des Kanton Basel-Stadt. Weitere Informationen finden sich hier.
Für das Zeichnen der Wohnungsanteilsscheine können Mittel der beruflichen Vorsorge (2. oder 3. Säule) bezogen werden. Informationen hierzu finden Sie im entsprechenden Reglement.
Ausnahmsweise kann die Erstvermietungskommission für die Wohnungsanteilsscheine eine Bezahlung in Raten bewilligen.
Richtlinien zur Erstvermietung
Die Richtlinien dienen der Transparenz bezüglich der Erstvermietungs- und Vergabegrundsätze der Wohnungen von Zimmerfrei und GEWONA NORD-WEST. Die Nachvermietung wird von den beiden Genossenschaften separat geregelt.
Erstvermietungskommission
Wohnungen werden durch die Erstvermietungskommission vergeben. Sie trifft die Entscheidungen auf der Basis der oben genannten Richtlinien. Die ARGE Walke wählt die Mitglieder der Erstvermietungskommission.
Die Kommission besteht aus 5 Personen und setzt sich aus je einer Vorstandsvertretung von Zimmerfrei und GEWONA NORD-WEST, der Leiterin der Geschäftsstelle Walke sowie zwei zukünftigen Bewohner:innen zusammen.
Gemeinschaftsräume
Die Gemeinschaftsräume stehen grundsätzlich allen Bewohnerinnen zur Verfügung. Bestimmungen zur Nutzung und ggf. Vermietung der Gemeinschaftsräume werden im jeweiligen Betriebskonzept geregelt.
Mobilität
Zimmerfrei und GEWONA NORD-WEST vermieten keine Parkplätze. Für den motorisierten Individualverkehr sind oberirdisch keine Parkplätze geplant; diese stehen Anwohnenden und Besucher:innen in einer vom Walkeweg aus angebundenen Tiefgarage zur Verfügung. Die Vermietung läuft über Immobilien Basel-Stadt. Kontakt: walkeweg@bs.ch
Das Quartier wird autoarm entwickelt und als Begegnungszone geplant. Die Katja Wulff-Anlage und der Irène Zurkinden-Platz sind arealseitig ausschliesslich über Fuss- und Velowege erschlossen. Die Veloeinstellhalle der vier Wohnhäuser ist über den Iris von Rothen-Platz oder den Walkeweg erschlossen und bietet Platz für Fahrräder und Lastenvelos. Weitere überirdische Veloabstellplätze sind in den Innenhöfen geplant.
Solidaritäts- und Siedlungsfonds
Zusätzlich zur Miete wird ein kleiner Beitrag (CHF 0,27/m2/Monat) für die Gemeinschaft erhoben. Dieser fliesst in den jeweiligen Solidaritätsfonds von Zimmerfrei und GEWONA NORD-WEST.
Der Solidaritätsfonds von GEWONA NORD-WEST ist noch im Aufbau. Ein Reglement folgt.
Wohngemeinschaften
Prinzipiell kann jede Wohnung als Wohngemeinschaft gemietet werden. Bei Wohngemeinschaften von zwei oder mehr Personen gelten alle erwachsenen Personen als Hauptmieter:innen. Tritt ein Mitglied der Wohngemeinschaft aus, wird der Mietvertrag in der Regel auf die verbleibenden Personen und die neu einziehende Mieter:in überschrieben, ohne dass die Wohnung gekündigt werden muss. Gehaftet wird solidarisch.
Bei der Clusterwohnung sowie der Grosswohnung von der Genossenschaft Zimmerfrei werden mit den Bewohner:innen Einzelmietverträge abgeschlossen. Es ist zudem möglich, dass die WG einen Verein gründet und die Wohnung an den Verein vermietet wird. Die Bewohner:innen der WG sind in diesem Fall die Untermieter:innen des Vereins.
Wohnateliers und Wohnungen im Selbstausbau
Für die Wohnateliers und Wohnungen im Selbstausbau gelten besondere Bestimmungen, welche im folgenden Reglement geregelt sind.
Jokerzimmer
Bei Bedarf können zur Wohnung Zimmer dazu gemietet werden. Es stehen Jokerzimmer ohne Bad und mit Bad zur Verfügung.
In der Regel ist die Miete zwischen 6 Monaten und 4 Jahren befristet. Jokerzimmer werden bei der Berechnung der Mindestbelegung nicht als zusätzliches Zimmer angerechnet. Die Jokerzimmer können auch als Bürofläche für mehrere Mieter:nnen (mindestens 2) genutzt werden. Für ein Jokerzimmer müssen Anteilscheine in der Höhe von CHF 1000 gezeichnet werden.
Mietzinskalkulation
Ihr findet unter Wohnungsangebot die Bruttomietzinsen. Darin enthalten sind 10% Heiz- und Nebenkosten sowie der Solidaritätsbeitrag (0.27 Rp./m2).
Die Mietzinsen können im Laufe des Bauprozess noch leicht variieren. Die definitiven Mietzinse werden beim Abschluss des Mietvertrages bekannt sein.
Bewerben
Unter Wohnungsangebot sind alle Wohnungen aufgelistet. Bei freien Wohnungen gibt es einen Link zum Bewerbungsformular.